image001c

Geschichtslehrer/innen
Forum

Moench

Von der Freiheit des Christenmenschen -
Aufbegehren gegen die Obrigkeit.

Glaube und Politik im Zeitalter der Reformation

Einleitung auf der >>Startseite Reformation

Teil 1: Luthers frühe Schriften und ihr politischer Gehalt auf der >>vorherigen Seite

Teil 2: Der politische Calvinismus und die Kritik des (Früh-) Absolutismus (auf dieser Seite)
 

2. Der politische Calvinismus und die Kritik des
(Früh-)Absolutismus.

Quellen und Analysen

Dieser Beitrag entstammt einem Workshop, der auf einem Fortbildungsseminar des Verbandes Hessischer Geschichtslehrerinnen und -lehrer (VHGLL) mit dem Pädagogischen Zentrum der Bistümer des Landes Hessen am 9.11.2016 im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden-Naurod gehalten wurde (>VHGLL). Anschließend ergänzt.

 

Auf dieser Seite: Analyse

1. Einführung in den historischen Kontext

2. Johannes Calvin: Vom Stein des Anstoßes.
Religion und Politik in einer wenig bekannten Schrift des Genfer Reformators

3. Der politische Calvinismus

 

Auf den nächsten Seiten: Quellen

1. Théodore de Bèze (1519-1605): Vom Recht der Obrigkeit über ihre Untertanen, 1575

2. François Hotoman (od. Hotman) (1524-1590): Das fränkische Gallien, 1574

3. Etienne de la Boétie (1530-1563): Von der freiwilligen Knechtschaft, 1576/77 (verfasst um 1550)

4. [Hubert Languet / Philippe de Mornay:] Einspruch gegen die Tyrannen, 1579/81


 

Einführung in den historischen Kontext

Die verschiedenen, seit 1530 verfassten und veröffentlichten protestantischen Glaubensbekenntnisse nehmen alle Stellung zur Frage des Verhältnisses zur Obrigkeit, was ja damals zunächst hieß, als Protestant gegenüber der katholischen Obrigkeit, so wie sich die Reformatoren selbst auch mit dieser Frage beschäftigten. Mit Bezug auf entsprechende Bibelstellen wird davon ausgegangen, dass die Obrigkeit in der Welt gottgewollt und die entsprechende Ordnung auch notwendig sei. Dem liegt die weitergehende und über die religiöse Legitimation hinausgehende Vorstellung zugrunde, dass eine gesellschaftliche Ordnung überhaupt notwendig ist und dazu auch eine Obrigkeit gehört. Das deutsche Wort Obrigkeit verleitet hier allerdings schon zu einer falschen Interpretation, da für uns der Begriff mit dem Untertanengeist korreliert, also eine nicht in Frage zu stellende Autorität bedeutet. Der lateinische Begriff magistratus, im Französischen entsprechend mit magistrat übernommen, ist dagegen ein relativ neutraler Begriff, der svw. die Behörde bedeutet und die Personen, die ein öffentliches Amt ausüben (im engeren Sinne auch Richter). In den politischen Schriften des 16. Jh.s wie dem Buch von Théodore de Bèze, Du droit des magistrats sur leurs sujets  / Vom Recht der Obrigkeit über ihre Untertanen, bekommt der Begriff in Verbindung mit dem Untertan (lat.. subditus, frz. sujet) dann jene Bedeutung, die ihn mit Macht und Machtmissbrauch assoziiert, aber nicht darauf reduziert.

Die Obrigkeit ist notwendig als “Gerechtigkeitspflege” (Confessio Gallicana), ihre wesentliche Aufgabe ist die Aufrechterhaltung der Gesetze und ihrer Befolgung bzw. die Bestrafung derjenigen, die dagegen verstoßen. Die Confessio Augustana erwähnt sogar explizit das Recht “gerechte Kriege” zu führen.

Aus der Gottgewolltheit der Obrigkeit in den Glaubensbekenntnissen lässt sich jedoch keineswegs vorschnell schließen, dass deren Autorität uneingeschränkt zu gelten habe. Wie das Verhalten der Untertanen gut oder schlecht, für oder wider die Gesetze sein kann, so unterliegt auch die Obrigkeit dem Auftrag, richtig, d.h. im Sinne der Gesetze zu handeln und damit im christlichen Sinne natürlich auch in Achtung der Zehn Gebote als dem von Gott verkündeten “Grundgesetz” schlechthin.

So geht die Gehorsamspflicht in den Formulierungen der Glaubensbekenntnisse sehr weit, in der Gallicana sogar noch weiter als in der Augustana, aber beide betonen den Primat Gottes über menschlichen Gesetzen und menschlichem Verhalten, und das heißt eben den Primat der christlichen Lehre mit ihren Geboten. Nimmt man das fünfte und das siebte Gebot, Du sollst nicht töten und Du sollst nicht stehlen, sowie das erste und vor allem das zweite, Du sollst keine anderen Götter neben mir haben und Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht missbrauchen, so zeigen sich deutliche Grenzen obrigkeitlicher Macht, allerdings auch die Interpretationsbedürftigkeit der politischen Bedeutung dieser Gebote, etwa beim bereits zitierten “gerechten Krieg”.

Bei der Referenz zu den Bibelstellen gibt es jedoch schon ein Übersetzungsproblem.

In der vom katholischen Bibelwerk 1980 herausgegebenen und 2016 überarbeiteten “Einheitsübersetzung”, die besonderen Wert auf “Genauigkeit” und “Texttreue” unter Berücksichtung “zeitgemäßer Verständlichkeit” legt (Einheitsübersetzung), heißt es in einer wichtigen Passage aus dem Römerbrief von Paulus zur Rechtfertigung der Obrigkeit:

1 Jeder leiste den Trägern der staatlichen Gewalt den schuldigen Gehorsam. Denn es gibt keine staatliche Gewalt, die nicht von Gott stammt; jede ist von Gott eingesetzt. [...] 4 Sie steht im Dienst Gottes und verlangt, dass du das Gute tust. Wenn du aber Böses tust, fürchte dich! Denn nicht ohne Grund trägt sie das Schwert. Sie steht im Dienst Gottes und vollstreckt das Urteil an dem, der Böses tut.
(Röm. 13, Einheitsübersetzung, bibleserver, Hervorheb. von mir)

In der Lutherschen Übersetzung lautet diese Passage so:

1 Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit außer von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott angeordnet. [...] 4 Denn sie ist Gottes Dienerin, dir zugut. Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst: Sie ist Gottes Dienerin und vollzieht das Strafgericht an dem, der Böses tut.
(Röm. 13, Lutherbibel 1984, bibleserver
, Hervorheb. von mir)

Die entscheidende Stelle mit unterschiedlichen Übersetzungsvarianten ist unterstrichen: Im Dienst Gottes stehen evoziert eine andere Bedeutung als Dienerin Gottes sein; die erstgenannte Formulierung lässt an “von Gott beauftragt” denken, die zweite aber auch an “Gott untertan sein”. Damit verbunden ist der fundamentale Unterschied zwischen dir zugut und damit du Gutes tust. Dies macht einen Unterschied bei der Interpretation dieser Bibelstelle, denn die obrigkeits- kritischen Autoren beziehen sich auf den Text im Sinne der Übersetzung mit “Dienerin” und schon Calvin schrieb in seinem Kommentar zu Römer 13.4:

V. 4. Denn sie ist Gottes Dienerin, dir zugut. Hier kann auch die Obrigkeit lernen, wozu sie berufen ist. Sie besitzt die Gewalt nicht um ihretwillen, sondern für das gemeine Wohl. Sie hat auch keine unumschränkte Macht empfangen, sondern nur soviel, als das Wohl der Untertanen erfordert. Ihre Herrschaft ist ein Dienst Gottes und der Menschen.
(Calvin, Der Römerbrief - Einleitung, Übersetzung Karl Müller, in: Ernst Friedrich Karl Müller: Johannes Calvins Auslegung der Heiligen Schrift, Neukirchen 1904, zit. nach calvinismus.ch)

Handelt es sich bei Paulus noch um die Frage des Verhältnisses zur römischen, d.h. heidnischen Obrigkeit, so steht die Gott dienende Funktion der Obrigkeit in einem christlichen Staat in einem ganz anderen Licht und muss um so mehr gelten.

(Die Problematik des Pauluszitats und des Verhältnisses der frühen Christen zur römischen Obrigkeit ist hier nicht unser Thema, es geht letztlich um die viel diskutierte Stelle in Matthäus 22. 21, wo Jesus den Pharisäern über die Steuern an den Kaiser sagt:: “So gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist.”).

Die Glaubensbekenntnisse wie auch die Kommentare der Reformatoren zu Römer 13.4 hatten aber auch noch etwas anderes im Blick, nämlich die religiös-revolutionären Bewegungen wie die der Täufer (für die Calvinisten) oder entsprechender Prediger wie Thomas Müntzer (für Luther). So heißt es in der Confessio Gallicana:

Deswegen verabscheuen wir alle, die die Obrigkeiten verwerfen, Gütergemeinschaft und Güterverwirrung anrichten und die Ordnung der Rechtspflege umstürzen möchten.
(Confessio Gallicana, Art. 40)

Wird fortgesetzt...

 

 

Johannes Calvin: Vom Stein des Anstoßes
Religion und Politik in einer wenig bekannten Schrift des Genfer Reformators

Calvin hat sich wenig, und wenn, dann nur sparsam, zur Politik seiner Zeit geäußert, Politik im engeren Sinne verstanden, sondern vielmehr das politische Geschehen in einen heilsgeschichtlichen Zusammenhang des Kampfes um den richtigen Glauben und die richtige Kirche eingeordnet. Am deutlichsten kam das zum Ausdruck in seiner Schrift Traité des Scandales, einem Traktat, der den biblischen Begriff des "Anstoßes" ins Zentrum rückt, den das Evangelium für die Ungläubigen darstellt, als "Stein des Anstoßes" (1 Petr. 2,8), oder umgekehrt formuliert bei Matthäus: "Selig ist, wer an mir keinen Anstoß nimmt." (Matth. 11,6). Das griechische skandalon (σκάνδαλον), lat. scandalum, meint Ärgernis, Skandal, etwas Empörendes.

Dieser Traktat ist eine wenig bekannte Schrift Calvins, die fast 300 Jahre nach ihrer Erstausgabe erstmals wieder auf Französisch verlegt wurde in der von Albert-Marie Schmidt herausgegebenen Sammlung: Trois Traités de Jean Calvin - L'Épitre à Sadolet, Le Traité de la Sainte Cène, Le Traité des Scandales. Paris/Genève (Eds. "Je sers"/Eds. Labor) 1934. (Der dritte Teil umfasst die Seiten 143-297 ohne die Anmerkungen).

Calvin verfasste diese Schrift 1549/50, als er nach seiner Rückkehr nach Genf dort zwar etabliert, aber noch keineswegs unumstritten war. Nach der Schlacht am Mühlberg 1547 war zuvor der Schmalkaldische Krieg zugunsten des Kaisers entschieden und der protestantische sächsische Kurfürst Johann Friedrich gefangen genommen worden, worauf Calvin in seiner Schrift Bezug nimmt. (S. 208). Sie entstand also in einer Zeit, als die Reformation in Europa in schwerer Bedrängnis war. In Deutschland stand sie auf der Kippe, so schien es jedenfalls, in Frankreich lebten die Reformierten, ca. 10% der Bevölkerung, unter der Unterdrückung quasi im Untergrund. Wie zur Bestätigung dieser Situation wurden zwei Jahre nach der Veröffentlichung des Traité fünf junge Prediger aus Lausanne in Lyon festgenommen, für deren Leben sich Calvin einsetzte, dann aber gleichwohl auf dem Scheiterhaufen verbrannt (1552/53). Dies hinderte Calvin nicht daran, das muss hier gleich hinzugefügt werden, selbst wiederum die Verbrennung von "Ketzern" in Genf zu befürworten, die sich ihrerseits Calvins Lehre widersetzten, wie der spanische Arzt und Humanist Miguel Serveto (Michael Servetus), der vor der Inquisition aus Frankreich nach Genf geflohen war, dort aber entdeckt, inhaftiert und vor Gericht gestellt wurde, weil er mit seiner Schrift Wiederherstellung des Christentums theosophische Ideen vertrat, wie sie damals in der mystischen Richtung des Humanismus vertreten wurden (z.B. durch Paracelsus).

Diese Konflikte zeigen die Spannbreite des Calvinschen Traktats auf, der sich sowohl gegen die "Papisten", als auch gegen Humanisten richtete, die abweichende religiöse Vorstellungen vertraten oder Passagen der Heiligen Schrift mit Vernunftargumenten in Frage stellten. Dabei konnte Calvin sich in die biblische Tradition stellen, wo schon Paulus schrieb, dass die Weisen und Gelehrten dieser Welt die waren Toren sind (1 Kor. 18-20).

Mehrere Dinge finden sich darin [= im Evangelium], die unvernünftig erscheinen, oder gar recht dumm und dem Gespött über die menschliche Urteilskraft würdig. Denn wenn es da heißt, dass der Sohn Gottes , der das ewige Leben ist, Fleisch geworden ist, sterblicher Mensch, dass durch seinen Tod uns das Leben geschenkt wurde, dass wir durch seine Verdammnis Gerechtigkeit bekommen, durch seine Verfluchung Heil - das ist unserem fleischlichen [= menschlichen] Sinn entgegengesetzt, so dass die, die als die Feinsinnigsten erscheinen, es umso weiter von sich weisen. (S. 165).

Die Hauptstoßrichtung von Calvins Verteidigung des Ärgernisses geht jedoch in Richtung der damaligen Autoritäten in Staat und Gesellschaft, d.h. Kirche und Politik. Wie rächt sich Gott an der Undankbarkeit und Uneinsichtigkeit derjenigen, die ihn verleugnen? fragt Calvin zunächst im Hinblick auf die Antike, kommt dann aber auch auf die jüngere Vergangenheit zu sprechen:

Da die Könige und Fürsten den Frieden ablehnen, der ihnen von Gott angeboten wird, geschieht es nur zu Recht, dass sie gegeneinander aufgebracht werden um sich gegenseitig zu töten, und dass es nur Unordnung unter denjenigen geben kann, die sich nicht Gott unterwerfen wollen. Ich spreche nicht nur von den offensichtlichen Feinden, die der Lehre ganz und gar widerstanden haben: Denn wie viele gab es unter jenen, die sich Christen nannten, aber kalt und sorglos waren oder gar Verräter und unlauter gegenüber Jesus Christus? (S. 189).

Die Kirche - worunter Calvin nie die Institution, sondern die Gemeinschaft der Gläubigen versteht - musste sich immer gegen Anfeindungen von außen und Verirrungen von innen wehren. Das Alte Testament ist voll davon, von der babylonischen Gefangenschaft bis zum Tanz ums Goldene Kalb, die Geschichte des Auserwählten Volkes war eine Geschichte der Prüfungen. Und die letzte Prüfung der Israeliten, die Ankunft des angekündigten Messias, wurde von ihnen verfehlt, so dass die Juden jetzt unter der Strafe Gottes dafür leiden - hier zeigt sich der originäre christliche Antijudaismus. Mit dem zweiten Bund und der Ausweitung der Botschaft Gottes an die ganze Welt nahm die Christenheit Mission und Prüfung auf sich. Und in jeder Prüfung läuterte sich eine Minderheit von Gläubigen und Getreuen und fand zum rechten Glauben zurück. Und so interpretierte Calvin auch seine Zeit als eine heilsgeschichtliche Prüfung des Abfalls von der wahren Lehre durch den "Papismus":

Gleichermaßen sieht man heute die Kirche in einem so armen Zustand,  dass das himmlische Königreich Gottes dort nie den Menschen zu Gesicht gekommen wäre; dass ihre Todfeinde, nachdem sie sie [= die Kirche] unterdrückt haben, sich mit ihren Titeln rühmen wie mit einer Beute um sie noch mehr in aller Grausamkeit und Stolz zu zertreten; wie herrschen der Papst und die Seinen gegen Gott, wenn nicht unter dem Anstrich der Kirche? (S. 295f.).

An diejenigen gewandt, die den Konflikten aus dem Wege gehen wollen, "die aus Furcht vor Unruhe und Zwietracht der Lehre des Friedens entfliehen" (S. 216), also um des falschen Friedens willen dem echten entsagen, oder sogar Gott selbst für die Zustände in der Welt verantwortlich machen, schreibt er:

Es ist höchst ungerecht, dem Evangelium die Schuld am Bösen zu geben, das in uns selbst liegt. [...] Was ist dann, wenn ein Tyrann sein Volk durch seine Grausamkeit so weit vom rechten Weg abgebracht hat, dass, wenn er Frauen und Mädchen raubt, jedermann ausplündert und niederbrennt, die Unschuldigen tötet und quält, niemand das Wort dagegen erhebt? Werden wir deswegen sagen, dass die Tyrannei Lob verdient? Wenn man nun erwägt, welcher Friede es ist, auf den diese so Wert legen, dass sie ihn gerne auch um den Preis der Aufgabe des Evangeliums hätten, so wird man finden, dass all der üble Aberglaube und Götzendienst ohne Widerspruch herrschen, wenn Satan die Menschen in seinen Fängen hält und ihre Dummheit ausnutzt, als wären sie schon halb tot. (S. 216).

Hier zeigt sich die Verbindung zwischen Religion und Politik, deutet sich ein Recht auf Widerstand gegen Tyrannei an, was dann von den Autoren des politischen Calvinismus, schon angefangen mit Calvins Nachfolger Théodore de Bèze, weiter in Richtung politischer Theorie und Staatsphilosophie geführt wurde.

 

 

3. Der politische Calvinismus

Calvin erfuhr dei frühe Verfolgung der Protestanten in Frankreich selbst und nich tnur als Zeuge, sondern auch am eigenen Leibe, weswegen er 1533 aus Paris flüchten musste und im Jahr darauf nach Genf ging. Ein Freund, der Humanist Nicolas Cop, Sohn des Basler Wilhelm Kopp, ein Freund Erasmus’ und Leibarztes des Königs Franz I., war 1533 zum Rektor der Pariser Universität Sorbonne ernannt worden. In seiner Antrittsrede, die in wesentlichen Teilen wohl von Calvin verfasst wurde, übernahm er reformatorische Gedanken Luthers, unter anderem das Prinzip sola fide, was von den Theologen der Sorbonne als Provokation und Häresie empfunden werden musste. Cop und Calvin mussten fliehen.

 

 

Confessio Augustana:
Von der Polizei (Staatsordnung) und dem weltlichen Regiment wird gelehrt, daß alle Obrigkeit in der Welt und geordnetes Regiment und Gesetze gute Ordnung sind, die von Gott geschaffen und eingesetzt sind, und daß Christen ohne Sünde in Obrigkeit, Fürsten- und Richteramt tätig sein können, nach kaiserlichen und anderen geltenden Rechten Urteile und Recht sprechen, Übel- täter mit dem Schwert bestrafen, rechtmäßig Kriege führen [...]
Deshalb sind es die Christen schuldig, der Obrigkeit untertan und ihren Geboten und Gesetzen gehorsam zu sein in allem, was ohne Sünde geschehen kann. Wenn aber der Obrigkeit Gebot ohne Sünde nicht befolgt werden kann, soll man Gott mehr gehorchen als den Menschen.
Confessio Augustana / Augsburger Bekenntnis, 1530, Art. 16 (EKD)

Confessio Gallicana:
Wir glauben, Gott will, daß die Welt durch Gesetze und Staatsordnungen regiert werde, damit es einige Zügel gibt, um die ungeordneten Gelüste der Welt in Schranken zu halten (2Mo 18.20-21; Mt 17.24-27; Rö 13.1-7*) [...]
Zu dem Zweck hat er [= Gott] das Schwert in die Hand der Obrigkeiten gelegt, um die Verbrechen zu unter- drücken, nicht allein die gegen die zweite Tafel der Gebote Gottes sondern auch gegen die erste Tafel. [...] 
Wir halten also dafür, daß man ihren Gesetzen und Verordnungen gehorchen, Steuern, Zölle und andere Auflagen zahlen und das Joch der Untertänigkeit mit gutem und freiem Willen tragen muß, selbst wenn sie ungläubig wären, vorausgesetzt, daß Gottes Oberherrschaft ungeschmälert bleibt (Mt 17.24; Apg 4.17-19*)
Confessio Gallicana / Glaubens- bekenntnis der reformierten Kirchen des Königreichs Frankreichs, 1559/69, Art. 39, 40 (Französisch-Reformierte Gemeinde Potsdam)
* Verweise nicht im frz. Original von 1559.

 

Johannes Calvin >>Wikipedia

 

Michael Servetus >>Wikipedia

 

 

 

 

 

 

 

Alle Übersetzungen
© W. Geiger

 

Fortsetzung mit >> Texten in Auszügen von: Théodore de Bèze, François Hotman, Étienne de la Boétie, Hubert Languet/Philippe de Mornay

sola fide - “alleine durch den Glauben” wird man selig, nicht durch kompensatorische Leistungen wie Ablass, materielle Buße.
Zu Calvin cf. ‘Christoph Strohm: Johannes Calvin. Leben und Werk des Reformators, München (Beck), 2009, S. 32f.